Dr.med. Anna Fossari

Fachärztin für Frauenheilkunde

Untersuchungen in der Schwangerschaft

Liebe Patientin, bei Ihnen wurde eine Schwangerschaft festgestellt. Hierzu zunächst herzlichen Glückwunsch. Im folgenden möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte informieren, die für einen problemlosen Verlauf Ihrer Schwangerschaft wesentlich sind. Als Kassenpatientin haben Sie entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien zunächst Anspruch auf die folgenden Leistungen:

1. Frauenärztliche Untersuchung: Eine Untersuchung sollte in ca. 4- wöchigem Abstand bis zur 32. Schwangerschaftswoche, danach in 3- bzw. 2- wöchigem Abstand bis zur Entbindung durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Termine regelmäßig wahr, sie dienen dazu, einen problemlosen Verlauf Ihrer Schwangerschaft zu gewährleisten. Zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, der 19. und 22.SSW und der 29. und 32. SSW ist eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um ggf. eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können.

2. Blutgruppenbestimmung: Zu Beginn der Schwangerschaft sollte eine Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors (falls noch nicht bekannt), sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes erfolgen, um ggf. eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt, um zu überprüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppenunverträglichkeit aufgetreten ist.

Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wurde, erhalten Sie in der 28. Schwangerschaftswoche eine Spritze, die Antikörper gegen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind vorzubeugen. Sollte bei Ihnen eine Fruchtwasseruntersuchung notwendig sein oder Blutungen auftreten, erhalten Sie die Spritze auch zu einem anderen Zeitpunkt. Durch diese Spritze wird Ihr Antikörpersuchtest positiv, doch zeigt dies lediglich die Wirkung der Spritze an und bedeutet keine Gefahr für Ihr Kind.

3. Infektionsverhütung: Zu Beginn der Schwangerschaft wird eine weitere Blutuntersuchung vorgenommen, die feststellt, ob Sie gegenüber einer Infektion mit dem Rötelnvirus immun sind. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Ebenso wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B - Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, da diese Infektion bei Eintritt einer Schwangerschaft erfahrungsgemäß nie gänzlich auszuschließen ist.

Ebenso haben Sie Anspruch auf einen Test zum Ausschluss einer Lues (Syphillis).

Zusätzliche Hinweise: Die genannten Untersuchungen dienen dazu, eine Möglichst gute und ungestörte Entwicklung Ihres Kindes zu gewährleisten. Trotzdem ist es wichtig, dass auch eine gesunde Lebensweise und Ernährung (vor allem kein Alkohol, kein Nikotin, keine entbehrlichen Medikamente, keine Röntgenuntersuchung, ausgewogene Mischkost) ebenfalls zu einem guten Verlauf Ihrer Schwangerschaft beitragen.

Insbesondere sollten Sie bedenken, dass Ihr Kind über seinen eigenen Kreislauf auch viele Substanzen aufnimmt, die sich im mütterlichen Kreislauf befinden. Gleichzeitig wird das Kind auch durch den mütterlichen Kreislauf ernährt, wodurch sich bei Schwangeren ein höherer Bedarf an Vitaminen und Spurenelementen ergibt. Bei ausgewogener Ernährung kann auch der zusätzliche Bedarf des Kindes in der Regel abgedeckt werden. Nicht selten entwickelt sich jedoch ein Mangel, insbesondere hinsichtlich Eisen, Jod oder Folsäure. Bei Eisenmangel wird Ihnen daher ein Präparat verordnet, welches diesen Mangel beheben kann. Jod und Folsäure ist eine allgemein empfohlene Nahrungsergänzung, die Sie selbst bezahlen müssen. Allgemein empfohlen wird die prophylaktische Gabe von 0,4 mg Folsäure pro Tag in den ersten drei Monaten zur Senkung der Häufigkeit von „offenem Rücken“ (Spina-bifida), sowie die Einnahme von täglich 200 Mikrogramm Jodid zum Schutz vor angeborenem kindlichem Kropf. (beide Substanzen sind z.B. in einem Präparat „Folio“ enthalten – täglich 1 Tbl.)

Weitere Untersuchungen:

In Paragraph 70 des 5. Teil des Sozialgesetzbuches schreibt der Gesetzgeber vor: „Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlicherbracht werden.“

Aus dieser gesetzlichen Grundlage ergibt sich, dass abgesehen von Sonderfällen, kassenversicherte Patientinnen lediglich Anspruch auf die o.g. Leistungen haben. Dies gilt nicht für privat versicherte Patientinnen.

Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll sein, die wir Ihnen nachfolgend erläutern. Die Kosten hierfür müssen jedoch von Ihnen persönlich getragen werden. Die Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 1996) erstellt.

Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft

Im Rahmen der Schwangerschaft kann eine Zuckerkrankheit auftreten, die sich nach der Entbindung meist wieder bessert (Gestationsdiabetes). Im Rahmen der Routineuntersuchungen werden ca. 20% dieser Erkrankungen nicht erkannt. Durch den erhöhten Blutzuckerspiegel kann sich beim Kind eine erhöhte Rate von Missbildungen ergeben, ein zu großes Herz, ein zu großes Kind oder in Extremfällen ein Absterben des Kindes im Mutterleib. Wir empfehlen Ihnen daher die Durchführung eines Zuckerbelastungstests zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche, um diese Erkrankung auszuschließen.


Störung der Erbanlagen:

Risikoabschätzung für ein Down-Syndrom, ein Edwards-Syndrom und das Syndrom des „offenen Rückens“ (Spina-bifida). Das Risiko für ein Down-Syndrom (auch „Mongolismus“ genannt) steigt mit dem mütterlichen Alter, kann aber auch schon bei jungen Frauen auftreten.

Für einige Chromosomenstörungen des Kindes kann Ihr persönliches Risiko aufgrund einer Blutuntersuchung in der 16. Schwangerschaftswoche abgeschätzt werden. Der Test kann Hinweise geben auf eine Trisomie 21 (Down-Syndrom, auch „Mongolismus“ genannt, die häufigste Chromosomenstörung), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom, das zu Minderwuchs, psychomotorischer Retardierung und hoher Sterblichkeit im ersten Lebensjahr führt), einen offenen Rücken (Spina-bifida oder andere Neuralrohrdefekte).

Eine Fruchtwasseruntersuchung mit einer anschließenden Untersuchung der Chromosomen Ihres Kindes ist bislang die einzige Methode, die den sicheren Nachweis einer Trisomie 21 ermöglicht. Diese Punktion ist jedoch mit einem – wenn auch geringen – Risiko verbunden, dass ein gesundes Kind geschädigt wird. Einzelheiten über diese Untersuchungen sowie die für Sie persönlich geeignete Methoden, besprechen bitte mit Ihrer Frauenärztin.

Infektionen:

Verschiedene Infektionskrankheiten können während der Schwangerschaft und bei der Entbindung zu Problemen bzw. zu Störungen der Entwicklung des Kindes führen. Wichtig ist, dass viele dieser Infektionen, wie z.B. Infektionen mit Zyomegalievirus oder mit Toxoplasmose, sowie mit B-Streptokokken in der Schwangerschaft ohne Symptome oder symptomarm verlaufen, so dass sie nicht akut bemerkt werden. Trotzdem können solche Infektionen zu einer Schädigung des Kindes führen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Erkrankungen:

Zytomegalie – Virusinfektion: Die Zytomegalie-Virusinfektion ist die häufigste Infektion in der Schwangerschaft, die jährlich in 1 - 4% zu primären Infektionen bei schwangeren Patientinnen führt. Zirka 10% der betroffenen Kinder zeigen bei der Geburt oder später Infektionssymptome, bei 10 – 15% der Kinder kommt es zu Spätschäden. Die Symptome des Kindes können ernsthaft sein und von Verkalkungen bis hin zu einer Wachstumsstörung des Gehirns, einer Entzündung der Netzhaut oder Taubheit reichen.

Hauptansteckungsquelle für junge Schwangere ist ein längerfristiger Intimkontakt mit einem Zytomegalie-Antikörperpositiven Partner über Speichel und Genitalsekrete. Die Frauen mittleren Alters in Deutschland stecken sich hauptsächlich über virushaltigen Speichel und Urin symptomloser Säuglinge und Kleinkinder an. Zirka 60% der deutschen Frauen im gebärfähigen Alter haben die Infektion durchgemacht und besitzen Antikörper, so dass keine Erstinfektion mehr stattfinden kann. Zirka 40% der Frauen haben noch keine Infektion durchgemacht. Im allgemeinen sind die Schäden des Kindes nur bei der Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft zu erwarten. Die serologische Untersuchung (IgG- und IgM-Nachweis) sollte in der Frühschwangerschaft erfolgen. Falls dann keine Antikörper nachweisbar sind, wird eine weitere Kontrolluntersuchung in der 20. – 24. Schwangerschaftswoche empfohlen.

Varizella-Zoster-Virus (Windpocken): Eine Windpockeninfektion kann in der Frühschwangerschaft bis ca. 23. Woche zu einem sogenannten kongenitalen Varizellen-Syndrom (Hautnarben, Gliedmaßenveränderungen, geringes Geburtsgewicht, Lähmungen u.a.) führen, welches mit einer Häufigkeit von 1-2%

bei den erkrankten Patientinnen auftritt. Auch bei einer erstmaligen Windpockeninfektion der Mutter kurz vor der Geburt kann es beim Kind zu einer schwer verlaufenden Infektion, ggf. auch mit Folgeschäden kommen. Auch hier sind Schwangere, die die Erkrankung schon durchgemacht haben, geschützt. Dies ist bei ca. 94% aller Schwangeren der Fall. Bei nicht geschützten Schwangeren, die Kontakt mit Windpockenpatienten haben, kann der Erkrankung durch die rechtzeitige Gabe eines Immunglobulins in ca. 50% vorgebeugt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Antikörper zu bestimmen. Bei Kontakt mit Infizierten besteht Ansteckungsgefahr einige Tage vor Auftreten der Bläschen bis zur Verkrustung der Mehrzahl der Pusteln.

Ringelröteln (Parvovirus B19):

Wichtig zu wissen ist, dass die Ringelrötelninfektion im Erwachsenenalter in mehr als 60% ohne charakteristische Symptome verläuft. Daher kann die Infektion nur serologisch (IgG – und IgM – Antikörperbestimmung) erkannt werden, so auch in der Schwangerschaft. Die Ringelröteln werden durch ein Virus (Parvovirus B19) verursacht. Es handelt sich ebenso wie bei den Windpocken um eine Tröpfcheninfektion. Auch hier sind Patientinnen, die die Infektion bereits durchgemacht haben (ca. 60%), vor einer Erkrankung in der Schwangerschaft geschützt. Bei nicht geschützten Patientinnen besteht ein erhöhtes Risiko für fetale Komplikationen (ausgeprägte Anämie und Wassersucht), die ohne Blutaustausch zum Absterben der Frucht führen können, insbesondere zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche. Da das Ansteckungsrisiko vor Beginn des Hautausschlages am höchsten ist und im Erwachsenenalter die Infektion atypisch verläuft, kann man sich vor einer Infektion meist nicht erfolgreich schützen.

Toxoplasmose:

Diese Infektion, die hauptsächlich durch Katzenkontakt sowie den Genuss vom rohen Fleisch zustande kommt, führt bei gesunden Schwangeren selten zu Symptomen. Bei Erstinfektionen der Mutter kurz vor oder während der Schwangerschaft können jedoch ohne Behandlung für das Kind schwerwiegende Folgen auftreten, die von Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen bis hin zum Wasserkopf oder zur Blindheit reichen. In Deutschland haben ca. 35 bis 40% aller schwangeren Patientinnen diese Infektion durchgemacht und sind daher geschützt. Bei nicht geschützten Patientinnen sollte eine Kontrolle in der Frühschwangerschaft, in der 18. Schwangerschaftswoche, sowie in der 24. – 28. Schwangerschaftswoche erfolgen. Falls eine akute Infektion festgestellt wird, wird eine Behandlung je nach Schwangerschaftsalter empfohlen.

Untersuchung auf Bakterien im Vaginalabstrich:

Kurz vor der Geburt, ca. in der 36. – 38. Schwangerschaftswoche kann durch die Untersuchung eines Abstriches ausgeschlossen werden, dass sich in den Geburtswegen Bakterien befinden, die Ihr Kind unter der Geburt infizieren können und dann zu schweren Infektionen, wie z.B. zur Lungenentzündung, beim Kind führen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um B-Streptokokken. Falls diese bei Ihnen nachgewiesen werden, kann während der Geburt eine entsprechende Therapie erfolgen.

Chlamydientest:

Chlamydien können zu vorzeitigen Wehen oder Blasensprung führen, beim Neugeborenen zu Augenentzündungen und anderen Infektionen. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen einen Test in der Frühschwangerschaft vor. Sinnvoll wäre auch eine Kontrolle am Ende der Schwangerschaft.

Pilzdiagnostik:

Aus dem Scheidenabstrich kann eine Pilzkultur angelegt werden. Bei einem bestehenden Scheidenpilzbefall der Mutter, der auch ohne Beschwerden vorhanden sein kann, ist eine Infektion des Kindes während des Geburtsvorganges möglich. Diese Infektion führt beim Neugeborenen in vielen Fällen zu einem Pilzbefall, besonders im Bereich der Mundhöhle und der Haut. Bei Frühgeborenen kann es in Einzelfällen auch zu einer schweren Allgemeininfektion kommen.

Gonorrhoe:

Nach der Geburt erhält Ihr Kind eine sogenannte Crede’sche Prophylaxe. Hierbei wird dem Neugeborenen 0,5 – 1%ige Silbernitratlösung in die Lidfalten des Auges geträufelt, um eine Augeninfektion mit Gonokokken zu verhindern. Dies ist für Ihr Kind jedoch schmerzhaft. Falls daher vor Geburt durch die Untersuchung eines Abstriches eine Infektion mit Gonokokken ausgeschlossen werden kann, ist die Crede’sche Prophylaxe nicht erforderlich.

Ultraschalluntersuchungen:

Jede Schwangere hat Anspruch auf drei routinemäßige Ultraschalluntersuchungen im Verlauf einer unkomplizierten Schwangerschaft zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse (siehe vorne).

Bei Ultraschalluntersuchungen kommt das Bedürfnis der Eltern nach einer intensiveren Kontaktaufnahme zu Ihrem Kind häufig zu kurz. Das betrifft in besonderem Maße die Väter. Auf Wunsch bieten wir Ihnen deshalb bei jeder Mutterschaftsvorsorge oder wann immer Sie es wünschen zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft an, die nicht ausschließlich der medizinischen Diagnostik dienen.

Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der 36. Schwangerschaftswoche ist sinnvoll, um die Lage des Kindes im Mutterleib vor der Geburt zu bestimmen, sowie zur Beurteilung der Plazenta und zur Bestimmung des Verhältnisses von Fruchtwassermenge zu Kindsgröße. Eine solche Untersuchung hilft, evtl. unter der Geburt auftretende Komplikationen zu vermeiden.

Alle zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind in der Routinevorsorge nicht vorgesehen und müssen Ihnen privat in Rechnung gestellt werden.

Bitte besprechen Sie alle Ihre Fragen zu diesem Informationsblatt ausführlich mit Ihrer Frauenärztin bei der ersten Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung. Bereiten Sie ggf. einen Stichwortzettel vor.

Wir wünschen Ihnen jetzt für den Verlauf Ihrer Schwangerschaft alles Gute.

Ihr Praxisteam Dr. Anna Fossari