Dr.med. Anna Fossari
Fachärztin für Frauenheilkunde

Patienten-Info zur Kostenerstattung

Was sich ab 01.01.2004 ändert und wie Sie darauf reagieren können!

Bei aller Kritik an den Veränderungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) gibt es eine Änderungen, die wir ausdrücklich begrüßen, und die wir Ihnen im Folgenden ausführlich darstellen. Wir möchten Ihnen verdeutlichen, wie dieses Verfahren gehandhabt wird und bitten Sie hierzu um besondere Aufmerksamkeit:

Der § 13 des SGB V regelt die Kostenerstattung. Bisher war diese nur möglich für freiwillig Versicherte bestimmter Kassen.

Die Kostenerstattung ist jetzt für alle Kassenpatienten verfügbar.

Bei der Kostenerstattung erhalten Sie von uns eine Privatrechnung auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ), Faktor 1. Sie werden also wie eine Privatpatientin behandelt und erhalten nach der Untersuchung von uns eine Rechnung zugeschickt. Diese Rechnung legen Sie Ihrer Krankenkasse zur Erstattung vor. Ihre Kasse wird von der Rechnungssumme einen Teilbetrag von weniger als 10% einbehalten. Anschließend begleichen Sie den Rechnungsbetrag.

Dies bedeutet für Sie

· Sie haben die volle Kontrolle über alle Kosten und Leistungen ( ...wie es die Gesundheitsministerin Frau Schmidt auch schon immer wünschte.)

· Mit der Kostenerstattung erhalten Sie den Status einer Privatpatientin. Dies bedeutet:

· Sie können über die Qualität Ihrer Vorsorge wieder mitentscheiden,

· Sie benötigen keine Chipkarte und zahlen keine Praxisgebühr,

· Auch bei der Arzneimittelverordnung steht jetzt wieder Qualität an erster Stelle und nicht mehr der Preis,

· Wenn Sie individuelle Wunschleistungen bisher in Anspruch genommen haben, werden sich Ihre Zahlungen dafür unter Kostenerstattung auf einen Anteil von ca. 10% reduzieren oder sie werden komplett von der Kasse mit erstattet.

Ihre Krankenkasse wird Ihnen evtl. von der Kostenerstattung abraten, da ihr hierdurch mehr Kosten entstehen. Bisher zahlte sie nämlich nur noch Pauschalbeträge, die den echten ärztlichen Arbeitsaufwand schon seit Jahren nicht mehr berücksichtigt haben.

Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung aber nur von Ihren persönlichen Wünschen leiten. Weder unsere, noch die Interessen der Krankenkassen sollten Sie beeinflussen.

Ihre Entscheidung bindet Sie nicht dauerhaft. Die Entscheidung für die Kostenerstattung gilt erst einmal für ein Jahr. Wenn Sie Ihre Erwartungen nicht erfüllt sehen, wählen Sie die Kostenerstattung wieder ab.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen für ein persönliches
Gespräch gerne zur Verfügung.